Von Putzdienst-Portalen vermittelte Reinigungskräfte sind nicht zwingend beim Gewerbeamt gemeldet, versichert und fair entlohnt.

Daher sollte jeder, der haushaltsnahe Dienstleistungen im Internet bucht, die Bedingungen genauer unter die Lupe nehmen. Das rät die Stiftung Warentest in der test-Ausgabe 10/2018.

Die Betrachtung von acht Vermittlungsportalen hinsichtlich Abrechnung und Absicherung offenbarte das Dilemma: „Ausreichend“ und „Mangelhaft“ bekamen die drei getesteten Vermittler selbständiger Reinigungskräfte und –firmen. Denn: sie entsandten Personen, die sie selbst nicht auf Gewerbeschein und/oder Versicherungsnachweis geprüft hatten. Manche Kunden wurden außerdem direkt gefragt, ob sie überhaupt eine Rechnung wünschen.

Die fünf Vermittler von angestellten Reinigungskräften oder -firmen, die teilweise mit Sub- und Franchiseunternehmen arbeiten, erreichten immerhin zweimal „Gut“ und dreimal „Befriedigend“. test urteilt: „Kunden können davon ausgehen, dass die Mitarbeiter angemeldet und versichert sind.“

Ob sie auch eine faire Entlohnung bekommen? Die Preisspanne beim Stundensatz lag zwischen 11 und 43 Euro. „Wie viel davon bei den Reinigungskräften ankommt, wissen wir nicht“, so test.

Fazit: Um auf der legalen, sicheren Seite zu sein, bleibt Kunden auch bei Online-Portalen das Kleingedruckte nicht erspart. Es lohnt der Blick auf Gewerbeanmeldung sowie Unfall- und Haftpflichtversicherung. Ein Zustand, den wir vom AHDW ändern wollen. Machen Sie mit Link zu Kontaktseite

Übrigens: Die Reinigungsleistung wurde sechsmal mit „Gut“ bewertet, zweimal mit „Befriedigend“. Und hinsichtlich der Nutzerfreundlichkeit in punkto Information und Buchung erreichten fünf Anbieter „Gut“, die anderen schnitten schlechter ab.

Weitere Tipps zu Buchungen über Internet-Portale verraten wir Ihnen in unserem Blog „Die 5 Stolperfallen im Netz der Reinigungsanbieter

Claudia Klaft