Vier Wochen bis zur ersten Lesung: Jetzt ist deine Stimme gefragt
Die Pflegeversicherung braucht erneut Geld vom Bund: Der Haushaltsausschuss des Bundestages hat ein weiteres Darlehen von bis zu 700 Millionen Euro gebilligt, damit die Pflegekassen bis zum Jahresende zahlungsfähig bleiben (Hamann, 2026b). Die Einsetzung der Expertenkommission für die große Strukturreform wurde zugleich verschoben (Hamann, 2026a). Und das Pflegeneuordnungsgesetz (PNOG) soll am 6. November erstmals im Bundestag beraten werden (AOK-Bundesverband, 2026).
Das Zeitfenster für Änderungen ist offen. Und es ist kurz.
Was der Regierungsentwurf für den Alltag bedeutet
Das Bundeskabinett hat den Entwurf am 30. September beschlossen. Als Geschäftsführerin oder Geschäftsführer eines hauswirtschaftlichen Unternehmens solltest du vor allem drei Punkte kennen (Schildt, 2026):
- In Pflegegrad 1 entfällt der Entlastungsbetrag von 131 Euro monatlich vollständig. Eine Pflegebegleitung als Ersatz ist erst ab 2029 vorgesehen.
- Ab Pflegegrad 2 tritt ein Sozialraumbudget von 175 Euro monatlich an seine Stelle, für Menschen unter 25 Jahren 300 Euro. Es ist streng an anerkannte Angebote zur Unterstützung im Alltag gebunden.
- Nicht genutzte Beträge können nicht mehr angespart werden. Der Umwandlungsanspruch von bis zu 40 Prozent der Sachleistung soll entfallen.
Allein die Streichung in Pflegegrad 1 soll ab 2027 rund 800 Millionen Euro pro Jahr einsparen, ab 2029 rund eine Milliarde Euro (Schildt, 2026).
Warum Sparen am Alltag teuer wird
Pflegegrad 1 ist der Moment, in dem Hilfe früh ansetzt und vergleichsweise wenig kostet: Unterstützung im Haushalt, beim Einkaufen, bei der Wäsche. Fällt diese Hilfe weg, verlagert sich die Arbeit auf Angehörige oder in die Schwarzarbeit. Pflegebedürftigkeit wird dadurch nicht verhindert, sondern nur später teurer.
Dass die Pflegeversicherung dringend Geld braucht, bestreitet niemand. Dass gerade dort gekürzt wird, wo Prävention am wenigsten kostet, ist der falsche Weg. Auch Sozialverbände wie der VdK fordern, die Streichung in Pflegegrad 1 zurückzunehmen (Deutsche Vereinigung für Rehabilitation, 2026).
Warum gerade jetzt der richtige Zeitpunkt ist
Nach der ersten Lesung geht der Entwurf in den Gesundheitsausschuss. Eine Anhörung ist für den 11. oder 25. November im Gespräch, die abschließende Abstimmung im Bundestag für den 11. Dezember geplant (AOK-Bundesverband, 2026). Abgeordnete bilden sich ihre Meinung oft vor der Anhörung, und zwar in Gesprächen mit Menschen aus ihrem Wahlkreis.
Genau dort kommst du ins Spiel. Niemand kennt die Folgen besser als die Unternehmen, die den Alltag Pflegebedürftiger jeden Tag möglich machen.
Was du jetzt tun kannst
- Eigene Zahlen aufbereiten: Ermittle, wie viele Personen deiner Kundschaft Pflegegrad 1 haben und wie viele Stunden im Monat über den Entlastungsbetrag finanziert werden. Eine Seite mit drei klaren Zahlen überzeugt mehr als jedes Positionspapier.
- Gespräch im Wahlkreis anfragen: Schreib deine Bundestagsabgeordneten noch vor dem 6. November an und lade sie in deinen Betrieb ein. Konkrete Beispiele aus dem Arbeitsalltag deiner Mitarbeitenden wirken stärker als Statistiken.
- Anerkennung und Strategie prüfen: Kläre, ob deine Leistungen nach Landesrecht als Angebot zur Unterstützung im Alltag anerkannt sind, denn nur dann bleiben sie über das Sozialraumbudget abrechenbar. Prüfe außerdem, ob für dich eine Zulassung nach § 72 SGB XI als ambulante Betreuungseinrichtung infrage kommt, die der Entwurf als Alternative vorsieht (Schildt, 2026).
Die Reform ist noch nicht beschlossen. Was in den kommenden acht Wochen gesagt wird, entscheidet mit, wie Pflege im Alltag ab 2027 aussieht.
Gemeinsam sind wir nicht zu überhören. Registriere dein Unternehmen jetzt bei „700 Unternehmen – eine Stimme“: https://www.ahdw.de/700-unternehmen/
Quellen
AOK-Bundesverband. (2026, 7. Oktober). Gesetz zur Neuordnung der Pflegeversicherung (PNOG). AOK-Gesetzesmonitor. https://www.aok.de/pp/gesetz/pnog/
Deutsche Vereinigung für Rehabilitation. (2026, 9. Oktober). Pflegeneuordnungsgesetz: Regierungsentwurf in der Kritik. reha-recht.de. https://www.reha-recht.de/infothek/beitrag/artikel/pflegeneuordnungsgesetz-regierungsentwurf-in-der-kritik
Hamann, K. (2026a, 7. Oktober). Pflegereform: Einsetzung der Expertenkommission wird verschoben. Altenheim. https://www.altenheim.net/pflegereform-einsetzung-der-expertenkommission-wird-verschoben/
Hamann, K. (2026b, 8. Oktober). Pflegeversicherung: Bund gewährt Darlehen über 700 Millionen Euro. Altenheim. https://www.altenheim.net/pflegeversicherung-bund-gewaehrt-darlehen-ueber-700-millionen-euro/
Schildt, F. (2026, 30. September). Kabinett beschließt Pflegeneuordnungsgesetz: Die wichtigsten Änderungen im Überblick. Altenheim. https://www.altenheim.net/kabinett-beschliesst-pflegeneuordnungsgesetz-die-wichtigsten-aenderungen-im-ueberblick/
Neueste Kommentare