Zehn Tage vor der ersten Lesung kommt Bewegung in die Pflegereform. Die SPD-Bundestagsfraktion will das Pflegeneuordnungsgesetz (PNOG) im parlamentarischen Verfahren nachbessern, und die Ministerpräsidentinnen Manuela Schwesig (Mecklenburg-Vorpommern) und Anke Rehlinger (Saarland) fordern eine Überarbeitung des Entwurfs (dpa-AFX, 2026; APOTHEKE ADHOC, 2026). Am 5. November 2026 berät der Bundestag den Gesetzentwurf erstmals (Deutscher Bundestag, 2026).

Der Entwurf ist also noch offen. Aber die Hauswirtschaft steht bisher nicht auf der Liste der Nachbesserungen.

Was SPD und Länder ändern wollen

Christos Pantazis, gesundheitspolitischer Sprecher der SPD-Fraktion und SPD-Obmann im federführenden Gesundheitsausschuss, nennt vier Ziele: die Eigenbeteiligung der Pflegebedürftigen begrenzen, wichtige Pflegeleistungen schützen, die Kommunen bei der Hilfe zur Pflege entlasten und einen gerechteren Ausgleich zwischen sozialer und privater Pflegeversicherung schaffen (dpa-AFX, 2026). Die beiden Länder kritisieren, der Kabinettsentwurf sehe „weiterhin erhebliche Leistungseinschränkungen“ vor, und verlangen eine nachhaltige Entlastung der Sozialhilfeträger (APOTHEKE ADHOC, 2026).

Das ist ein wichtiges Signal. Eine Leistung wird in den bisher bekannten Forderungen allerdings nicht ausdrücklich genannt: der Entlastungsbetrag in Pflegegrad 1.

Was für Pflegegrad 1 auf dem Spiel steht

Nach dem Regierungsentwurf entfällt der Entlastungsbetrag von derzeit 131 Euro im Monat für Pflegegrad 1 vollständig. Das neue Sozialraumbudget von 175 Euro im Monat ist erst ab Pflegegrad 2 vorgesehen und an anerkannte Angebote nach § 45a SGB XI gebunden (DCO, 2026). Für jede Person mit Pflegegrad 1 fallen damit bis zu 1.572 Euro im Jahr weg.

Mit genau diesem Geld bezahlen viele Haushalte heute Unterstützung beim Einkaufen, Putzen oder bei der Wäsche – also die Arbeit deiner Mitarbeitenden.

Wer hier spart, spart am Anfang der Pflege.

Warum der Alltag zur Entlastung der Kommunen passt

SPD und Länder wollen die Sozialhilfeträger bei der Hilfe zur Pflege entlasten. Aus Sicht der AHDW gehört das mit der Unterstützung im Alltag zusammen: Wer früh im Haushalt Hilfe bekommt, bleibt länger selbstständig zu Hause. Fällt diese Hilfe weg, steigt das Risiko, dass später teurere Leistungen nötig werden – auch in der Hilfe zur Pflege.

Prävention ist keine Zusatzleistung. Sie ist Kostendämpfung.

Der Zeitplan ist eng

Nach der ersten Lesung beraten die Ausschüsse, federführend der Gesundheitsausschuss (Deutscher Bundestag, 2026). Die zweite und dritte Lesung ist für den 11. Dezember, der zweite Durchgang im Bundesrat für den 18. Dezember 2026 geplant; in Kraft treten soll das Gesetz zum 1. Januar 2027 (DCO, 2026). Für Änderungen bleiben damit rund sechs Wochen.

Was du jetzt tun kannst

  1. Schreib deiner Wahlkreisabgeordneten vor dem 5. November. Nenne Zahlen aus deinem Betrieb: wie viele Kundinnen und Kunden mit Pflegegrad 1 du betreust, wie viele Stunden im Monat und wie viele Mitarbeitende daran hängen. Bitte sie, den Entlastungsbetrag in Pflegegrad 1 in die Nachbesserungen aufzunehmen.
  2. Sprich deine Landesregierung an. Die Länder haben sich bereits positioniert und reden im Bundesrat mit. Verknüpfe dein Anliegen mit ihrer Forderung nach Entlastung der Sozialhilfeträger.
  3. Informiere deine Kundschaft mit Pflegegrad 1. Die Verbraucherzentrale NRW rät, Ansprüche aus 2026 bis Jahresende zu nutzen und Belege einzureichen, weil eine Übergangsregel nicht gesichert ist (Klindt, 2026). Plane dafür Kapazitäten im November und Dezember ein.

Noch ist nichts entschieden – und jede Stimme aus der Praxis macht die Lücke sichtbarer. Je mehr Unternehmen jetzt mit konkreten Zahlen auftreten, desto schwerer lässt sich der Alltag übergehen.

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Quellen

APOTHEKE ADHOC. (2026, 21. Oktober). Pflege: Schwesig und Rehlinger fordern Nachbesserungen. APOTHEKE ADHOC. https://www.apotheke-adhoc.de/nachrichten/detail/politik/pflege-schwesig-und-rehlinger-fordern-nachbesserungen/

DCO. (2026, 25. Oktober). PNOG-Radar: Pflegeneuordnungsgesetz. DCO. https://dco-care.de/wissen/pnog-radar/

Deutscher Bundestag. (2026). Pflegeneuordnungsgesetz – erste Lesung (Textarchiv, 45. Kalenderwoche). Deutscher Bundestag. https://www.bundestag.de/dokumente/textarchiv/2026/kw45-de-pflegeneuordnungsgesetz-1225076

dpa-AFX. (2026, 22. Oktober). SPD will Pflegereform im Bundestag nachbessern. ARIVA.DE. https://www.ariva.de/news/spd-will-pflegereform-im-bundestag-nachbessern-12177372

Klindt, K. (2026, 11. September). Entlastungsbetrag: Ansprüche für 2026 besser jetzt noch nutzen. Apotheken Umschau. https://www.apotheken-umschau.de/pflege/pflege-zuhause/entlastungsbetrag-ansprueche-fuer-2026-besser-jetzt-noch-nutzen-1588063.html