Kabinett beschließt Pflegereform: Was jetzt auf Ihr Unternehmen zukommt

Am 30. September 2026 hat das Bundeskabinett das Pflegeneuordnungsgesetz (PNOG) beschlossen (Bundesministerium für Gesundheit, 2026a). Der Entwurf geht nun ins parlamentarische Verfahren; der Hauptteil soll zum 1. Januar 2027 in Kraft treten. Die Bundesregierung begründet das Paket mit einem rechnerischen Defizit der Pflegeversicherung von rund 7,6 Milliarden Euro im Jahr 2027 (Bundesregierung, 2026).

Für die Hauswirtschaft heißt das: Aus einem Plan wird ein Fahrplan.

Pflegegrad 1: Der Entlastungsbetrag soll entfallen

Der Regierungsentwurf hält an der Streichung des Entlastungsbetrags in Pflegegrad 1 fest. Bisher stehen dafür bis zu 131 Euro im Monat bereit. Die Bundesregierung rechnet durch den Wegfall mit Minderausgaben von 800 Millionen Euro im Jahr 2027, die bis 2029 auf 1 Milliarde Euro steigen (Bundesministerium für Gesundheit, 2026b). Als Ersatz ist eine Pflegebegleitung vorgesehen – allerdings erst ab 2029 (Altenheim, 2026).

Zwei Jahre ohne Alltagshilfe sind für viele Haushalte eine lange Zeit. Als Geschäftsführerin oder Geschäftsführer eines hauswirtschaftlichen Unternehmens wissen Sie, wie viele Ihrer Kundinnen und Kunden das betrifft. Aus Sicht der AHDW bleibt richtig: Pflege beginnt im Alltag.

Pflegegrad 2 bis 5: Mehr Budget, engerer Rahmen

Ab Pflegegrad 2 soll ein Sozialraumbudget den Entlastungsbetrag ablösen: 175 Euro monatlich, für Pflegebedürftige unter 25 Jahren 300 Euro (Altenheim, 2026; Bundesministerium für Gesundheit, 2026a). Einsetzbar ist es für anerkannte Angebote zur Unterstützung im Alltag einschließlich anerkannter Nachbarschaftshilfe (AOK-Bundesverband, 2026). Leistungen ambulanter Pflegedienste lassen sich damit nicht mehr finanzieren (Altenheim, 2026).

Das Budget ist also auf genau das Feld zugeschnitten, in dem Sie arbeiten.

Dem stehen zwei Einschnitte gegenüber: Nicht genutzte Beträge sollen sich nicht mehr übertragen lassen, und der Umwandlungsanspruch – bisher bis zu 40 Prozent des Sachleistungsbetrags – soll wegfallen (Altenheim, 2026; pflege.de, 2026).

Noch ist nichts entschieden

Beschlossen ist ein Entwurf, kein Gesetz. Die Termine für die Beratungen in Bundestag und Bundesrat stehen noch nicht fest (AOK-Bundesverband, 2026). Der Bundesrat tagt in diesem Jahr noch am 16. Oktober, 20. November und 18. Dezember (Bundesrat, 2026). Parallel soll eine Strukturkommission bis Ende Januar 2027 Vorschläge für eine grundlegendere Reform vorlegen; den Einsetzungsbeschluss hat die Bundesregierung für den 7. Oktober angekündigt (Bundesregierung, 2026).

In diesen Wochen fallen die Entscheidungen. Und in diesen Wochen zählt, ob die Praxis gehört wird.

Was Sie jetzt tun können

  1. Kundenstamm auswerten. Ermitteln Sie, welcher Anteil Ihres Umsatzes auf Pflegegrad 1 entfällt und welcher auf Umwandlungsleistungen. So kennen Sie Ihr Risiko, bevor es eintritt.
  2. Früh und sachlich informieren. Sprechen Sie mit Ihren Kundinnen und Kunden darüber, was geplant und was noch offen ist – und wie sich vorhandene Ansprüche in diesem Jahr noch sinnvoll nutzen lassen.
  3. Ihre Abgeordneten ansprechen. Schildern Sie den Bundestagsabgeordneten Ihres Wahlkreises mit zwei, drei Zahlen aus Ihrem Betrieb, was die Streichung vor Ort bedeutet. Konkrete Beispiele wirken stärker als jedes Positionspapier.

Ihre Branche hat gute Argumente – und sie wird gebraucht. Je mehr Unternehmen sich jetzt zeigen, desto schwerer ist die Hauswirtschaft zu überhören.

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Quellen

Altenheim. (2026, 30. September). Kabinett beschließt Pflegeneuordnungsgesetz: Die wichtigsten Änderungen im Überblick. altenheim.net. https://www.altenheim.net/kabinett-beschliesst-pflegeneuordnungsgesetz-die-wichtigsten-aenderungen-im-ueberblick/

AOK-Bundesverband. (2026). Gesetz zur Neuordnung der Pflegeversicherung – PNOG. AOK Presse und Politik. https://www.aok.de/pp/gesetz/pnog/

Bundesministerium für Gesundheit. (2026a, 30. September). Kabinett beschließt Pflegeneuordnungsgesetz [Pressemitteilung]. https://www.bundesgesundheitsministerium.de/presse/pressemitteilungen/kabinett-beschliesst-pflegeneuordnungsgesetz

Bundesministerium für Gesundheit. (2026b, 30. September). Pflegeneuordnungsgesetz (PNOG): Gesetzentwurf der Bundesregierung. https://www.bundesgesundheitsministerium.de/fileadmin/Dateien/3_Downloads/Gesetze_und_Verordnungen/GuV/P/Kabinett-GE_Pflegeneuordnungsgesetz_PNOG.pdf

Bundesrat. (2026). Termine der Plenarsitzungen. https://www.bundesrat.de/DE/termine/plenum/plenum.html

Bundesregierung. (2026, 30. September). Pflegeneuordnungsgesetz: Pflege sichern, Angehörige stärken. https://www.bundesregierung.de/breg-de/aktuelles/pflegeneuordnungsgesetz-2454862

pflege.de. (2026). Sozialraumbudget (PNOG). https://www.pflege.de/pflegekasse-pflegefinanzierung/pflegeleistungen/sozialraumbudget/