Anfang Juni hat das Bundesgesundheitsministerium den Referentenentwurf für das Pflegeneuordnungsgesetz vorgelegt, kurz PNOG. Das Ministerium begründet die Reform mit der Finanzlage: Für 2027 wird ein Defizit von 7,6 Milliarden Euro erwartet, für 2028 ein noch deutlich größeres (ZDFheute, 2026). Am 10. Juni fand die Anhörung der Verbände statt (Deutscher Pflegebeistand, 2026).

Für Unternehmen, die Pflegebedürftige im Alltag unterstützen, enthält der Entwurf einschneidende Änderungen.

Aus dem Entlastungsbetrag wird ein Sozialraumbudget

Der heutige Entlastungsbetrag von 131 Euro soll ab 2027 in einem neuen Sozialraumbudget aufgehen. Für die Pflegegrade 2 bis 5 steigt der Betrag auf 175 Euro im Monat, für Menschen unter 25 Jahren auf 300 Euro. Nicht genutzte Beträge sollen jedoch nicht mehr in spätere Monate übertragen werden können (Bundesministerium für Gesundheit, 2026; pflege.de, 2026).

Das klingt zunächst nach einer Verbesserung. Für viele Kundinnen und Kunden ist das Ansparen aber heute ein wichtiges Instrument – etwa für eine gründliche Reinigung, für Unterstützung nach einem Krankenhausaufenthalt oder bei saisonalen Aufgaben.

Pflegegrad 1 geht leer aus

Der gravierendste Punkt: Menschen mit Pflegegrad 1 sollen keinen Anspruch auf das Sozialraumbudget erhalten. Der Entlastungsbetrag fällt für sie ersatzlos weg. Vorgesehen ist stattdessen eine fachliche Begleitung. Zudem soll die Einstufung in die Pflegegrade schwieriger werden. Bereits eingestufte Personen sollen Bestandsschutz erhalten.

Für viele Anbieter ist Pflegegrad 1 ein wesentlicher Teil der Kundschaft. Gerade hier findet die präventive Arbeit statt, die Menschen lange selbstständig hält.

Eine Begleitung durch Fachkräfte kann sinnvoll sein. Sie ersetzt aber nicht die praktische Hilfe. Wer nicht mehr sicher auf eine Leiter steigen oder schwere Einkäufe tragen kann, braucht jemanden, der diese Aufgaben übernimmt – nicht nur jemanden, der berät.

Mehr Budget, weniger Flexibilität

Auch die neuen Regeln für die Pflegegrade 2 bis 5 haben Folgen für Anbieter. Weil nicht genutzte Beträge verfallen sollen, dürften Kundinnen und Kunden ihre Leistungen stärker gleichmäßig über das Jahr verteilen. Größere Einsätze, die heute aus angesparten Beträgen finanziert werden, würden schwieriger. Für die Einsatzplanung bedeutet das eine Umstellung, die rechtzeitig vorbereitet werden sollte.

Was jetzt passiert

Der Entwurf ist noch kein Gesetz. Er muss innerhalb der Bundesregierung abgestimmt, vom Kabinett beschlossen und im Bundestag beraten werden. Das angestrebte Inkrafttreten ist der 1. Januar 2027. Bis dahin gilt das heutige Recht unverändert.

In dieser Phase können Verbände und Unternehmen noch Einfluss nehmen. Die Kritik am Entwurf ist bereits breit – von Sozial- und Wohlfahrtsverbänden bis zu Kranken- und Pflegekassen.

Was Sie jetzt tun können

Als Geschäftsführerin oder Geschäftsführer können Sie die kommenden Monate nutzen, um Ihr Unternehmen gut aufzustellen – und gleichzeitig Einfluss zu nehmen.

  • Kennen Sie Ihre Zahlen. Welcher Anteil Ihrer Kundschaft hat Pflegegrad 1? Welcher Anteil Ihres Umsatzes stammt aus dem Entlastungsbetrag? Mit diesen Werten können Sie Szenarien rechnen und frühzeitig planen.
  • Geben Sie Ihrer Kundschaft Sicherheit. Heute ändert sich nichts, alle Ansprüche bestehen weiter. Wer das klar kommuniziert, verhindert, dass Kundinnen und Kunden vorsorglich kündigen.
  • Denken Sie Ihr Angebot weiter. Ein neues Budgetsystem schafft auch neue Möglichkeiten – etwa bei planbaren, regelmäßigen Leistungen, die sich gut über das Jahr verteilen lassen.

Noch ist nichts beschlossen. Wir setzen uns dafür ein, dass der Entlastungsbetrag in Pflegegrad 1 erhalten bleibt und das Sozialraumbudget übertragbar wird. Je mehr Unternehmen dabei mitziehen, desto stärker ist unsere Stimme.

Werden Sie Teil unserer Bewegung: Mitglied werden

Quellen

Bundesministerium für Gesundheit. (2026, 5. Juni). Referentenentwurf eines Gesetzes zur Neuordnung der Pflegeversicherung (Pflegeneuordnungsgesetz – PNOG). https://www.bundesgesundheitsministerium.de/fileadmin/Dateien/3_Downloads/Gesetze_und_Verordnungen/GuV/P/RefE-Pflegeneuordnungsgesetz_PNOG.pdf

Deutscher Pflegebeistand. (2026). Pflegereform 2027: Pflegegeld, Entlastungsbetrag & neue Budgets. https://www.deutscherpflegebeistand.de/pflegereform-2027/

pflege.de. (2026). Pflegereform 2026: Pflegeneuordnungsgesetz (PNOG). https://www.pflege.de/pflegegesetz-pflegerecht/pflegeneuordnungsgesetz-pnog/

ZDFheute. (2026, 4. Juni). Kürzungen in der Pflege: Warken legt Reformentwurf vor. https://www.zdfheute.de/politik/pflege-pflegereform-warken-kuerzungen-100.html