Ihre Badablage ist nicht gereinigt, obwohl Sie ein „sauberes Bad“ mit dem Dienstleister vereinbart hatten? Ein Blick in das Kleingedruckte:

Jeder Dienstleister hat so seine eigenen Regeln, wie umfangreich er seine Aufgaben definiert. So kann „sauberes Bad“ heißen, dass nur der Boden und das Waschbecken gereinigt werden. Oder er hat als Vorgabe, dass Flächen freigeräumt sein müssen, die vollgestellte Ablage also nicht angefasst wird.

Staubsaugen oder nass wischen? Auch die Bodenpflege erfolgt nicht immer nach den Kriterien, die Sie für selbstverständlich halten.

Deshalb: Klären Sie jedes Detail und fordern Sie den Dienstleister, dass er sich für die genaue Auftragsannahme Zeit nimmt. Damit Sie sich entspannt auf ein sauberes Zuhause freuen können.

Wir beim AHDW setzen uns für klare Regeln der haushaltsnahen Dienstleistungen ein. Sind Sie selbst Anbieter? Stärken Sie unser Netzwerk und machen Sie mit!

©Claudia Klaft

Sauber ist nicht gleich sauber

Jedes Detail ist wichtig bei der Auftragsvergabe.